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GUTACHTEN: FÜR SIE KOSTENLOS bei unverschuldetem Unfall

KFZ-Gutachten / Kostenvoranschlag

Bei einem KFZ Unfallschaden verweisen Versicherungen gerne an KFZ-Werkstätten zur Erstellung eines Kostenvoranschlags. Aus Sicht des Geschädigten ist es jedoch besser ein KFZ Gutachten erstellen zu lassen.

Das KFZ Gutachten ist bei einem unverschuldeten Unfall für den Geschädigten kostenlos. Wir rechnen direkt mit der gegnerischen Versicherung ab. Der Kostenvoranschlag bei den KFZ-Werkstätten kann kostenpflichtig sein, außerdem hat dieser keinerlei Beweiskraft! Die gegnerische Versicherung hat die Kosten Ihres KFZ Gutachtens zu übernehmen – sofern die Schadenssumme über der Bagatellgrenze von 750,00 EUR liegt. Kontaktieren Sie Hallix schnell & unverbindlich und wir geben Ihnen kostenlos eine erste Kosteneinschätzung!

Warum benötige ich ein Kfz Gutachten? Die Beweissicherungs-Funktion!

Kfz-Werkstätten erstellen Kostenvoranschläge – kostenpflichtig oder kostenlos. Diese sind jedoch vor Gericht nicht belastbar. Zudem enthält nur das Gutachten eines qualifizierten KFZ-Sachverständigen Aussagen zur Wertminderung und zu den Folgekosten (z.B. Nutzungsausfall) aufgrund des Unfalls. Nicht selten sind die wirklichen Kosten der Auto-Reparatur erst bei genauer Analyse sichtbar, da tragende Fahrzeugteile beschädigt sind und dies nicht ohne weiteres ersichtlich ist. Gehen Sie deshalb auf Nummer sicher und beauftragen einen KFZ Sachverständigen.

Anstatt des Kostenvoranschlags einen Kfz Gutachter beauftragen!

Sofern die voraussichtlichen Kosten bei über 750,00 EUR liegen, haben sie als Geschädigte/r ein Anrecht auf die Kostenübernahme des Gutachtens durch die gegnerische Haftpflichtversicherung. Kontaktieren Sie uns – gerne auch mit Fotos per Whatsapp – und wir treffen kurzfristig und kostenlos für Sie eine Aussage zur Bagatellgrenze. Sollten wir daraufhin von Ihnen beauftragt werden, rechnen wir direkt mit der eintrittspflichtigen gegnerischen Versicherung ab. Keine Kosten oder Verwaltungsaufwand für Sie!

Kostenvoranschlag in der KFZ Werkstatt oder KFZ Gutachten bei ihrem Wahl-Gutachter?

Aus Sicht der Versicherung ist es wirtschaftlich sinnvoll Geschädigte an KFZ Werkestätten zur Erstellung eines Kostenvoranschlags zu verweisen. Für den Geschädigten ist es in den meisten Fällen nachteilig – zumindest dann wenn die Bagatell-Grenze von 750,00 EUR überschritten wurde. Folgende Vorteile hat das KFZ Gutachten im Gegensatz zum Kostenvoranschlag durch die Werkstatt:

Kostenübernahme: Die gegnerische KFZ-Haftpflicht muss die Kosten übernehmen (bei einem unverschuldeten Unfall) – der Kostenvoranschlag in der Werkstatt kann für Sie als Geschädigten jedoch Kosten verursachen.

Beweissicherungsfunktion: Im Streitfall ist das Gutachten vor Gericht verwertbar. Ein Kostenvoranschlag hingegen kann von der gegnerischen Versicherung einfacher angezweifelt werden.

Nebenkosten des KFZ Unfalls: KFZ Gutachten erfasst auch Nebenkosten, die durch die gegnerische Versicherung erstattet werden müssen. Dies sind z.B. Kosten des Nutzungsausfalls und die Wertminderung des Unfall-Fahrzeugs bei Verkauf. Der Kostenvoranschlag umfasst jedoch nur die Kosten zur Instandsetzung des Fahrzeugs.

Erfahren Sie mehr über unsere Leistungen als vereidigte KFZ Sachverständige.