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Oldtimergutachten

Wertgutachten für Ihren Oldtimer

Versicherungsgutachten im Schadenfall

Für Privat & Gewerbe

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Oldtimer Wertgutachten von Hallix

Ein Wertgutachten kann für Besitzer in vieler Hinsicht dienlich sein. Es kann als Hilfestellung beim Kauf & Verkauf dienen oder für die Versicherungseinstufung genutzt werden. Es dient zudem als Sicherheit im Schadenfall, um keinen Wertverlust zu erleiden, da Sie jederzeit den Wert des Oldtimers nachweisen können. Ein Wertgutachten für Oldtimer ist für die Wertermittlung von großer Wichtigkeit. Wir als unabhängiges Kfz Sachverständigenbüro erstellen für Sie schnell und unabhängig ausführliche Oldtimer-Wertgutachten bei der alle Fahrzeugkomponenten gründlich untersucht werden. Wir teilen die Liebe zu diesen besonderen Fahrzeugen und in über 25 Jahren Erfahrung in der Kfz Branche sammeln können.

Ab wann ist ein Auto ein Oldtimer?

Bei wohl kaum einem gebrauchten Fahrzeug ist eine Beurteilung des Zustandes durch ein aktuelles Gutachten so wichtig wie bei einem Oldtimer.Doch ab wann gilt ein Auto überhaupt als Oldtimer und welche Kriterien muss ein Fahrzeug erfüllen um das besagte H-Kennzeichen zu erlangen?

Grundsätzlich gilt per Definition, dass ein Oldtimer vor mindestens 30 Jahren erstmals in Betrieb genommen worden sein muss; es bedarf also einem Nachweis über die Erstzulassung des Fahrzeug. Außerdem muss es als “kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut” eingestuft werden, um die begehrte Zulassung zu erhalten, die einem neben Vorteilen bei der Kfz-Steuer auch die Möglichkeit bietet an Oldtimer-Treffen und Messen teilzunehmen. Besonders wichtig ist dabei, dass sich das Fahrzeug weitgehend noch im Originalzustand befindet; es sollten keine größeren Schäden vorhanden sein und auch keine starken Umbauten stattgefunden haben. Außerdem sollte das Fahrzeug einen guten Erhaltungszustand aufweisen und es keine wesentlichen Teile fehlen.

Wozu dient ein Wertgutachten für Oldtimer & warum ist es wichtig?

Einerseits stellt ein Gutachten natürlich eine Hilfestellung für An- bzw. Verkauf dar, und bildet eine gute Basis für Preisverhandlungen, da der Gutachter grundsätzlich kein Kaufinteresse hat und so eine absolut objektive Einschätzung erbringt. Aber auch für die Versicherungseinstufung ist ein Gutachten wichtig, damit im Schadenfall jederzeit der Wert nachgewiesen werden kann. Bei einem durch Dritte verursachten Schaden ergeben sich die finanziellen Ansprüche immer aus dem Fahrzeugwert und der Schadenshöhe. Des Weiteren kann ein Gutachten teure Fehler bei einer anstehenden Restaurierung vermeiden.

Was wird bei einem Gutachten ermittelt?

Am Anfang gilt es zu klären, wann ein Wertgutachten für Oldtimer wichtig ist und welche Faktoren in die Bewertung einfließen. Wie der Name schon verrät, ist bei einem Oldtimer-Wertgutachten das Ziel, den Wert des Fahrzeuges herauszufinden. Doch wie definiert sich der Wert eines Oldtimers überhaupt? Bei der Wertermittlung eines Oldtimers spielen grundsätzlich drei Komponenten eine wichtige Rolle, die es zu ermitteln gilt:

Wiederherstellungswert

Der Wiederherstellungswert beziffert den Wert, den das Fahrzeug gekostet hat um den jetzigen Zustand zu erreichen. Darunter fallen alle bisherigen Restaurationskosten, zuzüglich des Anschaffungspreises. Die Differenz zum Marktwert kann erheblich sein, da es sich hier um einen rein rechnerisch ermittelten Wert handelt, der sich ausschließlich aus den sicht- und belegbaren Investitionen ergibt. Der Wiederherstellungswert ist vor allem dann wichtig, wenn ein Fahrzeug besonders aufwändig und kostenintensiv restauriert wurde, und der Versicherung nach einem Schaden die Restaurierungskosten glaubhaft gemacht werden sollen.

Um diese Werte zu ermitteln, ist besonders die Zustandsnote des Fahrzeugs entscheidend, da sich aus der Zustandsbenotung und der Marktwertanalyse letztendlich der Wiederbeschaffungs oder Wiederherstellungswert ergibt.

Wiederbeschaffungswert

Der Wiederbeschaffungswert bezeichnet (laut Haftungsrecht § 249 BGB) die Summe, die der Geschädigte im Falle eines Unfalls aufwenden muss, um ein gleichartiges oder gleichwertiges Ersatzfahrzeug kurzfristig zu beschaffen, und wird zum Zeitpunkt des Unfalls am freien Markt bemessen. Das heißt, der Wiederbeschaffungswert enthält somit auch stets anteilige Mehrwertsteuer und eine Händlergewinnspanne; bisherige Aufwendungen wie Restaurationskosten werden nicht berücksichtigt. Der Wiederbeschaffungswert stellt insbesondere die Basis für die Abwicklung eines Haftpflichtschadens dar.

Marktwert

Der Marktwert gibt Auskunft über den Durchschnittspreis, der für das Fahrzeug auf dem Privatmarkt zum gegenwärtigen Zeitpunkt erzielt werden würde. Er versteht sich als Endpreis, da der Marktwert Mehrwertsteuer neutral ist, und keine Händlergewinnspanne enthält. Die Ermittlung ist deswegen besonders wichtig, da Oldtimer in der Regel nach ihrem Marktwert versichert werden. Er bildet also die Grundlage für die Versicherungseinstufung im Kasko-Bereich und gilt als Taxe im Sinne des Versicherungsvertragsgesetzes.

Doch welche Noten gibt es überhaupt und wie definieren sie sich?

Seit den 80-Jahren hat sich die allgemeine Klassifizierungs nach den Zustandsnoten 1-5 durchgesetzt.

1: Makellos

  • keinerlei Mängel an der Optik oder Technik
  • keine Gebrauchsspuren
  • Originalteile

2: Gut

  • optisch und technisch einwandfrei
  • leichte Gebrauchsspuren erlaubt
  • Originalzustand oder aufwändig und fachgerecht restauriert

3: Gebraucht

  • Gebrauchspuren und leichte Mängel
  • fahrbereit und verkehrssicher
  • kein akuter Reparaturbedarf
  • keine Durchrostung

4: Verbraucht

  •  nur bedingt fahrbereit
  • Reparaturen notwendig
  • erhebliche Mängel und großer Verschleiß

5: Restaurierungsbed.

  • schlecht restauriert & zahlreiche fehlende Teile
  • nicht fahrbereit
  • nur mit hohem Aufwand restaurierbar

Über Oliver Hallix

Von der IHK Oldenburg öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Kfz-Schäden und Bewertung

  • ADAC Vertragssachverständiger
  • 2. Vorsitzender des Caravaning Gutachter Fachverband e. V.
  • DAT Expert-Partner
  • Mitglied im VKS (Verband der unabhängigen Kraftfahrzeug-Sachverständigen e.V.)
  • Personenzertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024 durch das Prüfinstitut IQ-Zert
  • Honorar-Gutachter (IHK Oldenburg)
  • Autorisierter Gutachter der Harley-Davidson Insurance Services. (HDIS)

Tel.: 04421 – 77 28 117

E-Mail: oliver@hallix.de

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