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GUTACHTEN: FÜR SIE KOSTENLOS bei unverschuldetem Unfall

KFZ Gutachen & Kostenvoranschlag – Kosten

Warum benötige ich ein Kfz Gutachten?

Kostenvoranschlags oder Kfz Gutachter?

In der Werkstatt oder beim Gutachter?

Kostenvoranschlag oder Gutachten?

Bei einem KFZ Unfallschaden verweisen Versicherungen gerne an KFZ-Werkstätten zur Erstellung eines Kostenvoranschlags für das KFZ. Aus Sicht des Geschädigten ist es jedoch besser ein KFZ Gutachten erstellen zu lassen.

Das KFZ Gutachten ist bei einem unverschuldeten Unfall kostenlos. Der Kostenvoranschlag kann kostenpflichtig sein! Die gegnerische Versicherung hat die Kosten Ihres KFZ Gutachtens zu übernehmen – sofern die Schadenssumme über der Bagatellgrenze von 750,00 EUR liegt. Kontaktieren Sie Hallix schnell & unverbindlich und wir geben Ihnen kostenlos eine erste Kosteneinschätzung!

Warum benötige ich ein Kfz Gutachten? Die Beweissicherungs-Funktion!

Kfz-Werkstätten erstellen Kostenvoranschläge – kostenpflichtig oder kostenlos. Diese sind jedoch vor Gericht nicht belastbar. Zudem enthält nur das Gutachten vom KFZ-Gutachter Aussagen zur Wertminderung und Folgekosten (z.B. Nutzungsausfall) aufgrund des Unfalls. Nicht selten sind die wirklichen Kosten der Auto-Reparatur erst bei genauer Analyse sichtbar, da tragende Fahrzeugteile beschädigt sind und dies nicht ohne weiteres ersichtlich ist. Gehen Sie deshalb auf Nummer sicher und beauftragen einen KFZ Sachverständigen.

Anstatt des Kostenvoranschlags einen Kfz Gutachter beauftragen!

Sofern die voraussichtlichen Kosten bei über 750,00 EUR liegen, haben sie als Geschädigte/r ein Anrecht auf die Kostenübernahme des Gutachtens durch die gegnerische Haftpflichtversicherung. Kontaktieren Sie uns – gerne auch mit Fotos per Whatsapp – und wir treffen kurzfristig und kostenlos für Sie eine Aussage zur Bagatellgrenze. Sollten wir daraufhin von Ihnen beauftragt werden, rechnen wir direkt mit der eintrittspflichtigen gegnerischen Versicherung ab. Keine Kosten oder Verwaltungsaufwand für Sie!

JETZT KFZ GUTACHTEN BEAUFTRAGEN

KFZ Werkstatt oder Gutachter?

Aus Sicht der Versicherung ist es wirtschaftlich sinnvoll Geschädigte an KFZ Werkestätten zur Erstellung eines Kostenvoranschlags zu verweisen. Für den Geschädigten ist es in den meisten Fällen nachteilig – zumindest dann wenn die Bagatell-Grenze von 750,00 EUR überschritten wurde. Folgende Vorteile hat das KFZ Gutachten im Gegensatz zum Kostenvoranschlag durch die Werkstatt:

Kostenübernahme

Die gegnerische KFZ-Haftpflicht muss die Kosten übernehmen (bei einem unverschuldeten Unfall) – der Kostenvoranschlag in der Werkstatt kann für Sie als Geschädigten jedoch Kosten verursachen.

Beweissicherungsfunktion

Im Streitfall ist das Gutachten vor Gericht verwertbar. Ein Kostenvoranschlag hingegen kann von der gegnerischen Versicherung einfacher angezweifelt werden.

Nebenkosten des KFZ Unfalls

KFZ Gutachten erfasst auch Nebenkosten, die durch die gegnerische Versicherung erstattet werden müssen. Dies sind z.B. Kosten des Nutzungsausfalls und die Wertminderung des Unfall-Fahrzeugs bei Verkauf. Der Kostenvoranschlag umfasst jedoch nur die Kosten zur Instandsetzung des Fahrzeugs.

Über Oliver Hallix

Von der IHK Oldenburg öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Kfz-Schäden und Bewertung

ADAC Vertragssachverständiger

Anerkannter DAT Experte

Mitglied im VKS
(Verband der unabhängigen Kraftfahrzeug-Sachverständigen e.V.)

Personenzertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024 durch das Prüfinstitut IQ-Zert

Tel.: 04421 – 77 28 117

E-Mail: oliver@hallix.de

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