Nach dem Unfall viele Fragen im Kopf?

Diese Antworten sorgen für planungssichere Ausrufezeichen!

Qualifikation haben wir tatsächlich viele. Auch an Erfahrung ist so einiges zusammengekommen. Am besten macht man sich immer selbst ein Bild. Wir freuen uns also über Deinen Anruf, sollten Nachfragen bestehen.

Im Laufe der Jahrzehnte konnten wir unsere Expertise immer weiter ausbauen. Um auf dem Stand der neuesten Entwicklungen zu sein, sind Fort- und Weiterbildung bei uns auf dem Tagesprogramm. Neben der Motorrad-Leidenschaft kam mit der Zeit auch die Spezialisierung auf Wohnmobile hinzu.

Fragen von Unfallgeschädigten

(unschuldig / unverschuldet) = Haftpflichtschaden

Im unverschuldeten Schadensfall oberhalb der Bagatellgrenze (ca. 1.000 Euro Reparaturkosten). So ist die vollständige Anspruchsdurchsetzung möglich – Kosten übernimmt die Gegenseite. Für Erbschaftsangelegenheiten, aussagekräftige Wertbestimmung und ein H-Kennzeichen (Oldtimer) zahlen sich die Kosten mehr als aus.

Nach unverschuldetem Verkehrsunfall die Versicherung des Unfallverursachers zu 100 %, sobald mehr als ein Bagatellschaden vorliegt – wir prüfen das. Bei Kaskoschaden zahlt die Versicherung ab ca. 2.000 Euro Schaden auch das Gutachten (sie beauftragt das Gutachten). Kosten für Wertgutachten sind selbst zu tragen. In Erbengemeinschaften erfolgt eine Kostenaufteilung.

Ja, das empfehlen mittlerweile sogar Gerichte in Urteilen aufgrund massiver, oft unbegründeter Kürzungspraxis der Kfz-Versicherer. Ein Anwalt wahrt Ansprüche und hilft bei der Durchsetzung von Schmerzensgeld. Verzicht macht bei eigener Unschuld nach Verkehrsunfall keinen Sinn, denn Anwaltskosten muss die Gegenseite zahlen.

Für Geschädigte nichts, wenn ein unverschuldeter Unfallschaden über der Bagatellgrenze (> 1.000 Euro) liegt. Kfz Gutachter rechnen direkt mit der Versicherung ab. Grundsätzlich hängen die Gutachtenkosten prozentual von der Schadenhöhe ab (bei 2.000 Euro ca. 600 Euro Gutachtenkosten). Bei Wertgutachten ist die Begutachtungstiefe entscheidend.

Fragen von Unfallverursachern

(Unfall selbst verschuldet) = Kaskoschaden

Für Gutachtenkosten der Gegenseite springt die Haftpflichtversicherung ein, für Schäden am eigenen Fahrzeug ist eine Vollkaskoversicherung notwendig. Diese trägt je nach Schadenshöhe auch Gutachtenkosten, wird aber anders als im Haftpflichtfall in Bezug auf den Gutachter ihr Weisungsrecht ausüben.

Wirf einen Blick in Deinen Versicherungsvertrag für eine konkrete Antwort. Mehr als max. 7 Tage Zeit hast Du definitiv nicht. Je schneller Unfallverursacher den Schaden melden, desto sicherer halten sie die Frist zur Schadensmeldung ein. Es gibt keinen Grund, das lange hinauszuzögern.

Bei Kaskoschäden gibt es in der Regel keinen Leihwagen, es sei denn, die Werkstatt oder die Kaskopolice sieht diese Leistung vor. Anders dagegen bei Haftpflichtschäden. Dann hast Du für die Dauer der Reparatur Anspruch auf einen Leihwagen. Alternativ kannst Du Dir eine Nutzungsausfallentschädigung auszahlen lassen.

Ja, grundsätzlich ist auch bei Kaskoschäden die fiktive Abrechnung möglich. Aber oftmals schließen Kfz Versicherungen diese Möglichkeit in Ihren Vertragsbedingungen aus. Schau also vorher in Deinen Versicherungsbedingungen nach, ob eine Reparatur in einer Werkstatt vorschrieben wird.

Fragen bei unklarer Schuldfrage

Die Polizei klärt die Schuldfrage für gewöhnlich nicht. Kfz Gutachter können bei der Schuldfrage hilfreich sein. Die Versicherer einigen sich über die Anteile der Schuld (Haftungsquote). Gelingt das nicht, muss ein Gericht entscheiden. Je besser die Beweisdokumentation mit Unfallbericht ist, desto schneller gelingt eine Einigung.

Bei unklarer Schuldfrage nach Autounfall sollten beide Beteiligten den Schaden ihrer Kfz-Versicherung melden, da beide Fahrzeuge Unfallwagen sind und beide Versicherungen ggf. Zahlungen leisten. Formal trägt die Schadensmeldung auch zur Beweissicherung bei. Das ist wichtig, falls der Unfallgegner den Schaden nicht melden sollte.

Nein, eine generelle Schuldfestlegung ist nicht möglich, wobei Fußgänger besonders schutzbedürftig sind. Aber auch sie können sich schuldhaft verhalten und z. B. alkoholisiert einfach auf die Straße laufen. Zur Feststellung der Schuld kommt es entscheidend auf die Beweissicherung mit einem aussagekräftigen Unfallbericht an.

Dem Anscheinsbeweis nach hat der Auffahrende immer Schuld. Aber das lässt sich entkräften, wenn verkehrswidriges Verhalten des Vordermannes nachgewiesen werden kann (z. B. abruptes Bremsen ohne triftigen Grund). Auffahrende sollten also am Unfallort nicht sofort ein Schuldanerkenntnis blind unterschreiben.

Fragen bei Teilschuld

Ja. Wird beiden Unfallbeteiligten eine Teilschuld zugesprochen, werden die Kosten mit einer Haftungsquote aufgeteilt. Mit dem Quotenvorrecht besteht eine finanziell vorteilhafte Abrechnungsmöglichkeit in diesem Szenario: Hallix berät Dich fix in allen Szenarien, schnelle Gutachtenerstellung (auch per Drive-in) inklusive.

Kommt es zu Teilschuld und somit zu einer konkreten Haftungsquote, werden die Anwaltskosten entsprechend aufgeteilt – eine Kostenbeteiligung ist zu erwarten. Hast Du keine Schuld am Unfall, muss die gegnerische Versicherung Anwaltskosten zu 100 % bezahlen. Wir vermitteln gerne den Kontakt!

Beide Kfz-Haftpflichtversicherungen übernehmen entsprechend der Haftungsquote anteilig die Kosten für Schäden am gegnerischen Fahrzeug. Inbegriffen können auch Ansprüche auf Schadenersatz für Wertminderung, eine Nutzungsausfallentschädigung oder Anwaltskosten sein. Das Quotenvorrecht ermöglicht oft eine Erhöhung der Entschädigung.

Ja, eine Hochstufung kann in der Haftpflicht- und auch Vollkaskoversicherung greifen, wenn das Quotenvorrecht genutzt wird. Bei geringer Schadenshöhe also besser nachrechnen, ob die Regulierung ohne Versicherung nicht langfristig günstiger ist. In der Teilkaskoversicherung gibt es keinen Schadenfreiheitsrabatt und somit keine Hochstufung nach Unfall mit Teilschuld.

Wer nicht fragt, bleibt als Geschädigter unwissend:

Das kann teuer werden!

Deine Frage war nicht dabei, Du suchst professionelle Hilfe nach unverschuldetem Autounfall? Fix Kfz-Sachverständigenbüro Hallix kontaktieren, dann erhältst Du DEINE Antwort: