Kaskoschaden
- Verfasser: Oliver Hallix
- Veröffentlicht: 20/05/2025
- Lesedauer: 6 Min.

Kaskoschaden: Bis 1.500 Euro selbst bezahlen?
Kaskoschäden können viele Ursachen haben: Diebstahl, Glasschäden, selbstverschuldeter Unfall, Vandalismus, Unwetterschäden, Brand oder Wildtierunfall. Du bist betroffen und meinst, Dein Kaskoversicherer hat den Schaden zu niedrig angesetzt? Wir prüfen das als sachverständige Experten!
Probleme mit Deinem Kaskoschaden? Wir helfen mit Gegengutachten & Sachverständigenverfahren.
Mit Hallix fix informiert:
- Kfz-Haftpflichtversicherungen sind zwingend vorgeschrieben, Kaskopolicen freiwillig
- bei Kaskoschäden greift das Vertragsrecht bzw. allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB)
- bei Kaskoschäden hat die Versicherung Weisungsbefugnis, anders als beim Haftpflichtfall
- Geschädigte können ein Gegengutachten fordern oder das Sachverständigenverfahren prüfen
- Kaskoversicherte können laut BGH Urteil (Az. IV ZR 426/14) mit der Erstattung erforderlicher Reparaturkosten rechnen
- Kaskoschäden mit Teilschuld werden mit Haftungsquote reguliert (Quotenvorrecht)
- bei Leasingfahrzeugen ist eine Vollkaskoversicherung im Regelfall vorgeschrieben
- Hochstufung nach Unfall nur in der Vollkasko, nicht in der Teilkasko
- Selbst zahlen kann angesichts steigender Beiträge & Selbstbeteiligung günstiger sein: 1.500 Euro sind ein Richtwert
Definition
Kasko- und Haftpflichtschaden
Ein Kaskoschaden ist Beschädigung durch Naturgewalten (Unwetter mit Hagel und Sturm, Brände sowie Überflutungen), Wildunfälle, Glasbruch, Fahrzeugschaden durch Eigenverschulden ohne grobe Fahrlässigkeit, Diebstahl oder Vandalismus. Diese Schäden ersetzt eine Kaskopolice, nicht aber die Haftpflichtversicherung. Es gilt das Vertragsrecht mit Weisungsbefugnis des Versicherers.
Von einem Haftpflichtfall sprechen wir, wenn ein Schaden an einem Fahrzeug Dritter durch eigene Schuld oder durch Unfallverursacher verschuldet wird. Die Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und für die Zulassung vorzuweisen. Sie schützt Fahrzeughalter mit hohen Deckungssummen. Auch Personenschäden sind abgedeckt.
Kaskoschaden, was tun?
Bei Problemen mit Schadensregulierung ganz fix zu Hallix!
- Unfallstelle sichern, bei Parkrempler Fahrzeughalter ausfindig machen. Im Zweifel Polizei rufen.
- Beweissicherung mit Unfallbericht, an Fotos & Zeugen denken, Daten austauschen.
- Schaden schnellstmöglich der Kaskoversicherung melden und Unfallhergang dokumentieren.
- Weisungsrecht der Versicherung greift: VOR Reparatur Gespräch zwecks Kostenübernahme suchen.
- Freigabe bzw. Kostenübernahmeerklärung erfolgt? Reparatur (Werkstattwahl möglich?) oder fiktive Abrechnung.
- Die Schadenssumme kommt Dir zu niedrig vor? Wir prüfen das und weitere mögliche Schritte.
Du bist bereits als Geschädigter bei Schritt 6 angekommen? Dann rufe uns noch heute an!
Fehler vermeiden:
Wichtige Gutachtertipps bei Kaskoschäden
Auch bei vermeintlich kleinem Parkrempler reicht der berühmte Zettel an der Windschutzscheibe ausdrücklich nicht. Daraus kann der Vorwurf der Straftat Fahrerflucht werden. Nach Wildschaden bzw. Wildunfall brauchst Du eine Wildunfallbescheinigung vom zuständigen Forstbeamten. Der Unfall muss gemeldet werden, sonst drohen hohe Strafen.
Keinen Kostenvoranschlag bei hohem Schaden akzeptieren! Sehr nachdenklich solltest Du werden, wenn die Versicherung für einen großen Schaden nur einen Kostenvoranschlag der Werkstatt statt Gutachten erstellen lässt.
Kleine Kfz Versicherungskunde:
Kasko- und Haftpflichtschaden
Sie stellt einen freiwilligen, aber finanziell sehr sinnvollen Schutz für das eigene Auto dar. Je neuer das Fahrzeug, desto wichtiger ist Vollkaskoschutz. Ansonsten bleiben Halter auf den Kosten bei den folgenden Schadensfällen komplett sitzen.
Von einem Haftpflichtfall sprechen wir, wenn ein Schaden an einem Fahrzeug Dritter durch eigene Schuld oder durch Unfallverursacher verschuldet wird. Die Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und für die Zulassung vorzuweisen. Sie schützt Fahrzeughalter mit hohen Deckungssummen. Auch Personenschäden sind abgedeckt.

Beispiele für Kaskoschäden:
Das kann Deinen Auto alles passieren
Diese lange Liste an Teilkaskoschäden zeigt, warum sich der Abschluss einer Teilkaskoversicherung auch für ältere Fahrzeuge auszahlen kann.
Die Teilkasko übernimmt Reparaturkosten oder zahlt bei Verlust den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwerts.
Das leistet der Teilkaskoschutz:
- Diebstahl
- Wildschaden
- Schäden durch Marderbisse
- Einbruch
- Glasbruch
- Blitzschlag
- Brandschaden
- Überschwemmung
- nach Explosionen
- Schäden durch Kurzschluss
- Unwetter bzw. höhere Gewalt: Hagel, Orkan, Erdrutsche etc.
Das beinhaltet der Vollkaskoschutz
Die Vollkaskoversicherung beinhaltet alle genannten Leistungen bzw. Schadensposten einer Teilkaskopolice. Diese weiteren kommen bei einem Vollkaskoschaden für umfassenden Schutz hinzu:
- Schutz gegen Beschädigungen durch Dritte, auch bei Fahrerflucht
- selbstverschuldete Unfallschäden (Ausnahme: Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit)
- bei Insolvenz des Unfallgegners
- Entschädigung bei Totalschaden
Häufig gestellte Fragen
Fix wie nix direkt beantwortet!
Was ist der Unterschied zwischen Kaskoschaden und Haftpflichtschaden?
Bei einem Haftpflichtschaden liegt Fremdverschulden vor, bei einem Kaskoschaden höhere Gewalt oder Eigenverschulden. Die Unfallart und die Schuldfrage sind maßgeblich für die Zuständigkeit der jeweiligen Autoversicherung.
Ist die fiktive Abrechnung im Kaskofall möglich?
Ja, das geht aus § 249 BGB und den Versicherungsbedingungen hervor. Bei älteren Fahrzeugen und nicht sicherheitsrelevanten Blechschäden kann es finanziell sinnvoll sein, sich den Schaden auszahlen zu lassen.
Wann muss ich den Kaskoschaden melden?
Der Schaden ist der Kaskoversicherung binnen maximal 7 Tagen zu melden, in vielen Fällen können es auch nur 3 Tage sein. Welche Frist zur Schadensmeldung konkret gilt, zeigt ein Blick in den Versicherungsvertrag.
Kaskoschaden: Anspruch auf Wertminderung?
Nein, die Kaskoschadenregulierung ist im Regelfall nur auf Übernahme von Reparaturkosten oder Erstattung des Wiederbeschaffungswertes bei Totalschaden begrenzt. Nur bei einem Haftpflichtschaden bestehen Ansprüche auf Wertminderung, Nutzungsausfall: Daher immer unabhängigen Kfz-Sachverständigen einschalten.

Ärger mit Kaskoschaden?
So kommt das Kfz-Sachverständigenbüro Hallix ins Spiel!
Die Kaskoversicherung bei der Schadensregulierung das Sagen. Das bedeutet aber nicht, dass Du alles hinnehmen musst und schon gar nicht auf legitime Schadenersatzforderungen verzichten musst.
Kürzungen bei Kaskoschaden? Nicht mit Hallix! Recherchen haben gezeigt, dass Kaskoversicherer gerade bei Großschadenereignissen wie Hagelgewittern Schäden massiv runterrechnen. Wenn das bei Dir auch der Fall ist und Du ein Kaskogutachten anfechten möchtest, sind wir im Großraum Wilhelmshaven der richtige Ansprechpartner.
Kaskoschaden professionell regulieren
Als von der Industrie- und Handelskammer Oldenburg öffentlich bestellter sowie vereidigter Gutachter hat die Expertise von Oliver Hallix bei Kaskoschäden besonders vor Gericht Gewicht. Du kannst mit einem Gegengutachten Deine Ansprüche konkretisieren und mit dem Sachverständigenverfahren eine außergerichtliche Lösung erzielen.
Wir unterstützen Dich nicht nur mit Rund-um-Service nach unverschuldetem Unfall, sondern auch bei einem Kaskoschaden. Wie können wir Dir helfen? Lass uns persönlich darüber sprechen, ein Anruf bei Hallix bewegt sehr viel!
Kaskoschaden: Das zahlt die Versicherung NICHT
Wenn im Vertrag nichts anderes vorgesehen ist, zahlten Versicherungen bei Kaskoschaden im Regelfall für diese Schadensposten nichts:
- Wertgegenstände im Auto (ggf. besteht Schutz durch die Hausratversicherung)
- Wertminderung und Nutzungsausfall bleiben unberücksichtigt
- kein Mietwagen, außer er wird von der Vertragswerkstatt gestellt
- keine Übernahme von Abschleppkosten (hierfür Leistungen von Automobilclubs prüfen)
- Kostenübernahme für Gutachten erst ab Schadenhöhe von ca. 2.000 Euro
- keine Kostenübernahme für selbst in Auftrag gegebene Gutachten
- meistens keine freie Werkstattwahl (viele Versicherte sparen Beiträge mit der Werkstattbindung)
Kaskoschaden fiktiv abrechnen:
Kann ich mir ihn auszahlen lassen?
Ja, das ist kein Problem und bei älteren Fahrzeugen auch sinnvoll. Du solltest nur sicherstellen, dass die bezifferte Schadenssumme nicht zu niedrig ist. Zweifel? Wir prüfen Deinen Kaskofall! Auch in der Haftpflicht ist die Auszahlung möglich.

Kaskoschaden: Höherstufung in diesen Fällen
Hochstufung durch Verlust des bisherigen Schadenfreiheitsrabattes gibt es nur in der Vollkaskoversicherung, nicht in der Teilkasko. Im Folgejahr steigen die Beiträge, bei zwei Unfällen im Jahr noch stärker. Die Hochstufung greift im Folgejahr laut Rückstufungstabelle (von HUK, Allianz, VHV etc.), wenn die Kaskoversicherung den Schaden vollständig reguliert.
Da langfristig höhere Beiträge winken und eine Selbstbeteiligung zu erbringen ist, können Bagatellschäden bzw. kleinere Schäden bis maximal 1.500 Euro auch selbst bezahlt werden. Laut Untersuchungen von Finanztest kann sich das vor allem für mittlere Schadenfreiheitsklassen auszahlen. Nachrechnen lohnt sich: Stelle die Mehrkosten pro Jahr der Einmalzahlung gegenüber!

Fazit:
Jetzt unverbindlich vom Kfz-Sachverständigen beraten lassen: