Unfall, was tun als Geschädigter?
Unser Ziel: 100 % Schadenersatz für Dich!
- Verfasser: Oliver Hallix
- Veröffentlicht: 19/05/2025
- Lesedauer: 6 Min.
100 % unverschuldeter Unfall, was tun als Geschädigter?
Unfall, was tun als Geschädigter? Mit der Suche nach einem unabhängigen Kfz Gutachter in Wilhelmshaven machst Du alles richtig: Die Versicherung des Unfallgegners ist der falsche Ansprechpartner.
Unser Ziel: 100 % Schadenersatz für Dich!
Mit Hallix fix informiert:
Kompakte Soforthilfe: Mit uns das Wichtigste als Geschädigter nach dem Unfall abhaken und direkt wissen, was zu tun ist! Oder lass Dich direkt am Telefon unabhängig beraten.
- Vor der Unfallaufnahme gilt der Sicherung der Unfallstelle & Verletzten oberste Priorität.
- Recht auf kostenloses Schadengutachten nutzen (oberhalb Bagatellschadensgrenze, ca. 1.000 Euro Reparaturkosten).
- Es entstehen keine Rechtsanwaltskosten für Unfallgeschädigte.
- Noch am Unfallort Kfz-Sachverständigen Hallix für Profihilfe anrufen.
- Tipps für die wichtige Beweissicherung mit Unfallbericht nutzen (Download hier möglich).
- Je größer der Schaden, desto ungeeigneter ist ein Kostenvoranschlag.
- Auf die gegnerische Versicherung warten? Musst Du nicht! Schaffe selbst Tatsachen!
- Schaden nicht unterschätzen, in mehr als 90 % ist die Bagatellgrenze überschritten.
- Keine vorschnellen Schuldeingeständnisse direkt nach dem Unfall.
- Nutzungsausfallentschädigung, Wertminderung etc.: Geschädigte haben umfassende Rechte!
Checkliste:
Ablauf an der Unfallstelle: Wie verhalte ich mich richtig?
- Mit Ruhe Überblick verschaffen, dann mit Warnblinklicht, Warndreieck & Warnwesten Unfallstelle sichern, Folgeunfälle vermeiden!
- Polizei & Rettungskräfte bei verletzten Unfallbeteiligten rufen, Erste Hilfe leisten bis zum Eintreffen.
- Beweissicherung mit Verkehrsunfallbericht, Unfallskizze, Fotos und Zeugenaussagen vornehmen, Daten austauschen.
- Noch am Unfallort oder zeitnah Kfz Gutachter Hallix anrufen: Wir managen Deinen Schadensfall!
Stress, Aufwand & Versicherungsärger nach Unfall vermeiden:
Unser Rundum-Service ist genau das Richtige für Dich, denn wir nehmen Dir Arbeit und Stress ab. Wir tüdeln nicht rum, wir machen: Du musst uns nur Deinen Unfallschaden melden!
Unfallbericht
Stichhaltige Beweissicherung am Unfallort
Der Verkehrsunfallbericht ist ein zentraler, unverzichtbarer Bestandteil für die anstehende Schadenregulierung. Er gibt Orientierung in der Stresssituation. Er hilft mit Formulierungshilfen das Unfallgeschehen für die Klärung der Schuldfrage aussagekräftig zu dokumentieren. Wir helfen Dir, nachdem Du uns als Kfz Gutachter nach dem Verkehrsunfall angerufen hast.
Noch keinen Unfallbericht im Handschuhfach? Hier sofort per Download ändern!
Verkehrsunfall der Versicherung melden:
Was gilt?
Der Unfallverursacher hat seiner Haftpflichtversicherung den Schaden seiner Versicherung zu melden. Ansonsten kann diese ihre Eintrittspflicht nicht erfüllen.
Je nach Versicherungsvertrag ist der Unfallschaden binnen maximal 7 Tagen fristgerecht zu melden. Es gibt keinen Grund zu warten.
Schäden am fremden Fahrzeug sind ein Fall für die Kfz-Haftpflichtversicherung wie etwa die HUK-Coburg. Für Schäden am eigenen Fahrzeug greift nur eine Kaskoversicherung, idealerweise Vollkasko.
Bei möglicher Teilschuld je nach Unfallhergang kann dieser Schritt sinnvoll sein, da die eigene Versicherung beteiligt werden kann und es sich um ein Unfallfahrzeug handelt. Schadenmeldung bedeutet noch nicht, dass die Versicherung tatsächlich eintritt. Wir klären Dich über die Vorteilhaftigkeit des Quotenvorrechts auf.
Häufig gestellte Fragen
Unfall, was tun als Geschädigter?
Was tun nach einem Autounfall als Geschädigter?
An der Unfallstelle bleiben, diese sichern, Rettungskräfte bei Verletzten per Notruf anfordern, Bericht ausfüllen und direkt versicherungsunabhängigen Kfz Gutachter beauftragen. Als Geschädigter nach Unfall ist bei Hallix mit Deinem Anruf bereits sehr viel erledigt. Mehr als Bagatellschaden = keine Sachverständigenkosten!
Was tun nach einem Autounfall als Verursacher?
Auf keinen Fall den Unfallort verlassen, das wird als Unfallflucht (§ 142 StGB) mit hohen Strafen geahndet. Damit der Haftpflichtversicherer zahlt, sollte der Schaden mit einem Unfallbericht gemeldet werden. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit (Drogen, Alkohol am Steuer) kann der Versicherungsschutz entfallen.
Wer meldet den Unfall der Versicherung?
Derjenige, der den Unfall am anderen Fahrzeug verschuldet hat. Für selbst verursachte Schäden oder höhere Gewalt (Diebstahl, Unwetterschaden etc.) müssen Fahrzeugbesitzer ihre Kaskoversicherung schnellstmöglich informieren.
Wie lange habe ich Zeit den Unfall der Versicherung zu melden?
Das zeigt ein Blick in den Versicherungsvertrag, meistens sind es 3 Tage, höchstens 7 Tage. Es gibt für Geschädigte nach Unfall keinen guten Grund, die Schadensmeldung hinauszuzögern. Auch der Unfallgegner kann den Schaden mithilfe des Zentralrufs der Versicherer melden.
Überblick: Diese Rechte haben Sie
- Keine Kosten für Schadengutachten als Regulierungsgrundlage.
- Freie Gutachterwahl, kein Weisungsrecht durch gegnerische Versicherung.
- Rechtsanwalt auf Kosten der Gegenseite (vor allem für Schmerzensgeld).
- Reparatur gemäß Gutachten oder Auszahlung bei fiktiver Abrechnung.
- Totalschaden: Erstattung der Differenz aus Wiederbeschaffungswert & Restwert.
- Für Reparaturdauer: Nutzungsausfall oder Mietwagen.
- Schadenersatz laut Unfallgutachten für die merkantile Wertminderung.
- Gutschrift einer Unkostenpauschale für Geschädigte (ca. 30 Euro).
- Anspruch auf Schmerzensgeld bei unfallbedingter, ärztlich attestierter Verletzung.
- Markengebundene Stundensätze, Verbringungskosten etc. laut Gutachten.
- Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden & Heilbehandlungskosten.
- Weitere Schadenersatzansprüche je nach Fall: Wir prüfen das!
Gut zu wissen!
Anwalt & Polizei
Ja, ein Anwalt ist angesichts der Kürzungspraxis von vielen Versicherern wie der HUK oder Allianz dringend zu empfehlen, zumal keine Extrakosten anfallen. Wir vermitteln Dir aus unserem Netzwerk bei Bedarf sofort den richtigen Kontakt.
Bei reinem Blechschaden nicht, die Unfallbeteiligten können sich auch so einigen. Sobald es zu einem Personenschaden kommt, muss die Polizei zwingend zum Unfall gerufen werden. Auch bei Streit ist dies sinnvoll.
Ablauf der Schadensregulierung
Der einfache weg mit Gutachter Hallix
Wichtig: Nur bei dem eigenem Fahrzeug gilt dieses Vorgehen. Bei Leasing Fahrzeugen oder Finanzierungen sind Leasinggeber oder Bank als Eigentümer entscheidungsberechtigt. Prüfe das Vorgehen im Schadensfall laut Vertrag.
1. Schritt: Kontakt aufnehmen, Vorgehen und ersten Termin vereinbaren.
2. Schritt: Schadensbegutachtung vor Ort oder im Kfz-Sachverständigenbüro Hallix.
3. Schritt: Gutachtenerstellung und Versand an Versicherung – unser Rundum-Service kümmert sich um alles!
4. Schritt: Abschluss der Schadenregulierung durch Reparatur, Auszahlung oder Ersatzbeschaffung. Wir begleiten Dich!
Szenarien für Geschädigte nach Unfall:
In diesem Fall ist Anzeige gegen Unbekannt bei der Polizei für weitere Ermittlungen zu stellen. Vielleicht haben Zeugen das Kennzeichen gesehen? Mach unbedingt Fotos für die Beweisdokumentation.
Den Unfallbericht gibt es beim ADAC in vielen Zielsprachen für diverse Urlaubsländer. Für eine vollständige Beweisaufnahme solltest Du immer die Polizei rufen und das Vorgehen mit der Versicherung klären. Meistens ist die Schadenabwicklung von Deutschland aus mit einem Regulierungsbeauftragten der Versicherung möglich. Bei Mietwagen besteht die Pflicht, den Schaden sofort dem Vermieter zu melden.
Frage die Gutachter von Hallix, denn die Schadensanalyse kann ein neues Licht auf die Schuldfrage werfen. Als von der IHK Oldenburg bestellter und vereidigter Gutachter haben unsere Gutachten vor Gericht Gewicht. Je nach Bewertung kommt es zu einer Quotenregulierung. Die Haftungsquote kann zu Deinen Gunsten ausfallen.
Auszahlung oder Reparatur?
Was tun als Geschädigter nach Unfall?
Bei älteren Fahrzeugen kann die fiktive Abrechnung eine Option sein, zumal die Wertminderung nicht mehr stark ins Gewicht fällt. Bei Neufahrzeugen sieht das ganz anders aus, wir beraten Dich individuell und fallorientiert. Mit der Reparatur des Unfallwagens kann nach der Reparaturkostenübernahmeerklärung der Versicherung des Unfallverursachers gestartet werden. Das klappt mit unserem Service sehr schnell, zumal die Versicherung die Ausfallzeit aus Kostengründen möglichst kurz halten möchte und die Schadenminderungspflicht zu beachten ist.
Was nicht geht: Ohne Gutachter und Feststellung der Schadenssumme den Wagen sofort reparieren lassen. Auf diesen Kosten werden Geschädigte nach Autounfall im Regelfall sitzen bleiben.
Hallix' Fazit:
Erfahrenen Sachverstand aus Expertenhand nutzen
Und zwar unabhängig, spezialisiert, professionell, sympathisch & schnell – ganz ohne Gutachterkosten bei Unverschulden! Wir helfen Dir, auch wenn es keine 100 % Schuldsicherheit sind. Mit einem gerichtstauglichen Gutachten können es 100 % werden, selbst wenn der Unfallgegner und seine Versicherung etwas anderes behaupten.
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